Notbetreuung ab 27. April auch für Alleinerziehende
Am Wochenende kam die Nachricht aus dem Ministerium, dass erwerbstätige Alleinerziehende und studierende Alleinerziehende, die Abschlussprüfungen ablegen, die Notbetreuung ab dem 27.04.2020 in Anspruch nehmen können.
Wenn Sie als Alleinerziehende die Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen gilt folgendes:
Bitte melden Sie Ihre Kinder mit dem Formular an, das Sie im Anschluss an diesen Artikel zum Herunterladen vorfinden.
Achtung: Dieses Formular ist noch nicht auf Alleinerziehende umgearbeitet, wir brauchen jetzt aber schnell Ihre Anmeldungen, damit wir planen können.