
Schulverein / Selbstverwaltung
Rechtsträger der Freien Waldorfschule Köln ist der Waldorfschulverein Köln e.V. Er ist Mitglied im Bund der Freien Waldorfschulen in Stuttgart und vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Sein Vorstand setzt sich aus Eltern und Lehrern zusammen; dieser vertritt den Verein nach außen. Schulvereinsvorstand und Lehrerkollegium arbeiten eng zusammen, unterstützt durch die weiteren Organe des Schulvereins (Elternbeirat u.a.).
Die Freien Waldorfschulen leben nach dem Grundsatz der kollegialen Selbstverwaltung durch das Lehrerkollegium. In der wöchentlichen Konferenz arbeiten alle Lehrer gleichberechtigt mit. Sie beraten und beschließen dort über die Fragen der Schulgestaltung und der Pädagogik.
Finanzierung
Die Freie Waldorfschule Köln erhält staatliche Zuschüsse nach dem Ersatzschulfinanzgesetz NRW, die die Kosten jedoch nicht abdecken. Der Schulträger muß deshalb erhebliche Eigenleistungen erbringen. Sie kommen teils aus dem Freundeskreis der Schule, der sich in der "Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Waldorfpädagogik in Köln e.V." zusammengeschlossen hat, teils müssen sie von den Eltern als Förderbeiträge erhoben werden.
Diese Elternbeiträge - von Richtsätzen ausgehend - werden den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern angepasst, so dass kein Kind aus finanziellen Gründen vom Besuch der Schule ausgeschlossen wird.
