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Abschlüsse

Hauptschulabschluss
(„Hauptschulabschluss nach Klasse 9“)

Die Schüler, die in der 9. Klasse abgehen, haben keinen Hauptschulabschluß. Zentrale Prüfungen finden in dieser Klassenstufe nicht statt.

Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

(„Hauptschulabschluss nach Klasse 10, Typ A“)

Der Hauptschulabschluß kann in der Regel nach Beendigung der Klasse 11 erworben werden. Bei der anschließenden schulischen oder beruflichen Weiterbildungund bietet dieser Abschluß dem Schüler Vorteile gegenüber dem einfachen Hauptschulabschluss. In den Fächern Deutsch und Mathematik nehmen die Schüler/Schülerinnen an den zentralen Prüfungen des Landes NRW zum Hauptschulabschluss teil.

Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife

(früher „Mittlere Reife“)

Die Fachoberschulreife können Waldorfschüler*innen am Ende der Klasse 11 erwerben. In den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch gelten die Ergebnisse der zentralen Prüfungen zur Fachoberschulreife (Niveau Realschule), in den übrigen Fächern die Beurteilungen der Schule. Für den Erwerb des Abschlusses kann die zweite Fremdsprache unberücksichtigt bleiben.

Das Zeugnis erhält einen „Qualifikationsvermerk“, wenn in allen Fächern mindestens befriedigende Leistungen vorliegen. Nicht befriedigende Leistungen können unter Umständen ausgeglichen werden. Für weitere informationen erhalten Sie im Schulbüro das Merkblatt „Bedingungen für die Erlangung der Fachoberschulreife“. Der Qualifikationsvermerk berechtigt zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe und ist eine der internen Voraussetzungen für die Zulassung zur Abiturvorbereitung in Klasse 12 und 13 der Waldorfschule.

Anmerkung
Die mittleren Abschlüsse werden im Gleichstellungsverfahren erworben, d.h. Waldorfschüler*innen erhalten zu ihrem Abschlusszeugnis – sofern die staatlich festgelegten Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind – eine Gleichwertigkeitsbescheinigung der Bezirksregierung. Darin wird die Gleichwertigkeit mit dem entsprechenden Abschluss einer staatlichen Schule bescheinigt. Bei Bewerbungen, Fortsetzung der Schullaufbahn etc. ist die Gleichwertigkeitsbescheinigung dem Zeugnis dann jeweils beizufügen.

Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Schüler*innen, die die „Allgemeine Hochschulreife“ erwerben wollen und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, werden im 12. und 13. Schuljahr auf die Prüfung vorbereitet.

Fächer der Abiturprüfung sind Deutsch, Mathematik, zwei Fremdsprachen, Geschichte, eine Naturwissenschaft und zwei weitere Fächer. In zwei Leistungsfächern und zwei Grundkursfächern wird schriftlich und ggf. mündlich geprüft, hinzu kommen mündliche Prüfungen in zwei weiteren Fächern; im siebten und achten Fach werden die Jahresabschlussnoten angerechnet. In mindestens drei Fächern der schriftlichen Prüfung nehmen die Schüler*innen an den staatlichen zentralen Abiturprüfungen teil.

Durch Gewichtung der Endergebnisse wird die Gesamtqualifikation errechnet, die das Abitur der Waldorfschule dem Abitur staatlicher Schulen vergleichbar macht. Die im Rahmen der Prüfungsordnung und der Schulgegebenheiten möglichen Fächerkombinationen werden in Klasse 11 besprochen und auf die jeweiligen Gegebenheiten abgestimmt. Die Abiturprüfung findet in der Waldorfschule statt. Prüfer*innen sind die Waldorflehrer*innen in Prüfungsausschüssen unter dem Vorsitz von Kolleg*innen staatlicher Schulen oder der Schulaufsicht.

Fachhochschulreife

Die Zulassung und Vorbereitung erfolgt in derselben Weise wie für das Abitur. Die Fachhochschulreife (schulischer Teil) wird vergeben, wenn die Abiturprüfung insgesamt nicht bestanden wurde, der schriftliche Teil jedoch erfolgreich war und die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht wurde.